Schwerpunkte

Wassergefährdende Stoffe

Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verlangt höchste Sorgfalt bei Maßnahmen, die Gewässer beeinflussen könnten, um schädliche Veränderungen zu vermeiden. Unternehmen müssen viele gesetzliche Anforderungen beachten, besonders bei der Verwendung wassergefährdender Stoffe in Produktionsprozessen, Lagerung oder Betankung. Die §§ 62 und 63 WHG sowie die AwSV regeln den Umgang mit diesen Stoffen. Seit dem 1. August 2017 ersetzt die AwSV die bisherigen länderspezifischen Bestimmungen durch bundesweit einheitliche Vorgaben, ergänzt durch zahlreiche technische Regeln.

Die Tätigkeiten des Sachverständigen erstrecken sich von der Anlagenplanung über das Genehmigungsverfahren (Eignungsfeststellung), die Ausführungsplanung und Baubegleit Umgang m t wassergefährdenden Stoffen.

Um die Ne tralität des Sachverständigen zu wahren, darf ein Sachverstä diger entweder die Planung und Ausführung einerseits oder die Abnahmeprüfung andererseits durchführe .

Unsere Leistungen im Bereich wassergefährdende Stoffe:

  • Sachverständigenleistungen gemäß AwSV: Beurteilung, Prüfung und Gutachten von Anlagen.
  • Planung, Sanierung und Detailplanung von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe.
  • Erstellung von Eignungsfeststellungsanträgen, Sanierungskonzepten und betrieblicher Dokumentation.
  • Behördengespräche, Genehmigungsmanagement und Begleitung von Abnahmen.
  • Ausschreibung, Vergabe, Aufmaß, Rechnungsprüfung und Bauorganisation zur Kostenkontrolle.